Neu bei Google+: Badges auch für die persönlichen Profile möglich

Formular zur Erzeugung eines persönlichen Google+ BadgesSchon seit geraumer Zeit kann man seine Website über ein sog. “Google+ Badge” mit seiner Google+-Seite verlinken, um seine Website-Besucher auf die Google+-Seite hinzuweisen, diese zu “promoten”. Dies macht durchaus Sinn, denn es wird aus Suchmaschinensicht die Website hochwertiger, je mehr Google+-Nutzer die Google+-Seite zu Ihren Kreisen hinzufügen.

Neu ist jetzt, dass man ein Badge nicht nur für eine Google+-Seite erstellen kann, sondern auch für das persönliche Google+-Profil. So kann jeder Websitebesucher, der ebenfalls bei Google+ registriert ist, Sie direkt über den Badge in seine Kreise aufnehmen.

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Datenschützer und Facebook-Manager prallen im Bundestag aufeinander

Bei der heutigen Anhörung im Bundestag wurde Facebook bzw. dessen Manager Richard Allan nahe gelegt, sich an deutsches Recht zu halten – und Beschwerden wurden laut, dass Facebook in Berlin keinen echten Ansprechpartner für die Politik habe.

Wie Facebook das wohl sieht? Als lästiges Ameisengekrabbel am Hosenbein bei einem sonnigen Picknick? Oder nimmt Facebook die heutige Ankündigung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ernst, es werde eine verwaltungsgerichtliche Klärung anstreben?

Deutsche Websitebetreiber, die Social Plugins nutzen und Fanpages betreiben, werden immerhin beruhigt sein, dass dieser Streit zwischen Datenschützern und dem globalen Konzern Facebook wohl doch nicht auf ihrem Rücken ausgetragen werden soll.

Artikel zum Thema:

Ausschuss “Neue Medien” im Bundestag diskutiert heute über Social Plugins und Fanpages

Nach einem Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit seinem Vorgehen gegen Social Plugins seine Kompetenzen überschritten, und auch inhaltliche Fehler in der Argumentation gemacht. Der Unterausschuss “Neue Medien” im Bundestag will über den Fall heute diskutieren. Das Gutachten kritisiert unter anderem, dass das ULD Telemedien- und Datenschutzrecht unscharf abgrenze. Und der eigentliche Adressat der Kritik des ULD müsse außerdem Facebook sein – nicht die Webseitenbetreiber, die Social Plugins nutzen und Facebook-Seiten (“Fanpages”) betreiben.
Lesen Sie dazu auch: Datenschützer wollen Websitebetreiber für Facebook „Gefällt mir“-Button bestrafen.